lasercutter/documents/contract/contract.tex

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2024-08-14 22:45:00 +02:00
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\hyphenation{Räum-lich-kei-ten}
\hyphenation{Rück-fall-re-gel-ung}
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\begin{document}
% \section*{Vertrag über die Leihgabe eines Lasercutters}
\noindent{\Large\bfseries{Vertrag über die Leihgabe eines Lasercutters}}\\
Zwischen dem Leihgeber\\
\noindent\textbf{Förderverein des Schülerforschungsforschungszentrums Nordhessen}\\
Parkstraße 16\\
34119 Kassel\\
nachfolgend auch "Förderverein", und dem Leihnehmer\\
\noindent\textbf{flipdot e.V.}\\
Schillerstraße 25\\
34117 Kassel\\
nachfolgend auch "Flipdot".
\legalparagraph{Vertragsgegenstand}
\label{para:contract}
\begin{enumerate}
\item Der Förderverein übergibt dem Flipdot einen Lasercutter als Dauerleihgabe
mit einer Laufzeit von 10 Jahren nach Vertragsabschluss.
\item\label{para:contract:content} Der Umfang der Leihsache besteht aus
\begin{enumerate}[label=\alph*., ref=\alph*]
\item\label{para:contract:content:cutter} dem Lasercutter mit der Seriennummer
RD 442100030981
\item einem Kühlaggregat
\item einem Kompressor
\item\label{para:contract:content:pc} einem Steuerungs-PC inkl. Software und
Peripherie
\item\label{para:contract:content:glasses} zwei Laserschutzbrillen inkl. Etuis
\end{enumerate}
\item Der Verleih der Sache ist unentgeltlich.
\end{enumerate}
\legalparagraph{Pflichten des Leihnehmers}
\label{para:obligations_borrower}
\begin{enumerate}
\item Der Leihnehmer hat für den erstmaligen Transport der Leihsache in die
Räumlichkeiten des Flipdot Sorge zu tragen. Er verantwortet sich auch für die
ordnungsgemäße Installation und Einhaltung aller betrieblichen Schutzmaßnahmen
und Sicherheitsvorschriften vor der ersten Inbetriebnahme und während des
aktiven Betriebs des Gerätes.
\item Der Flipdot sorgt für eine regelmäßige Wartung des Gerätes und informiert
den Förderverein unverzüglich über anfallende Reparaturen und Maßnahmen.
\item Der Flipdot verpflichtet sich, dem Förderverein die Nutzung des
Lasercutters zu ermöglichen.
\begin{enumerate}
\item Zur Übersicht über die Nutzungszeiten hat der Flipdot ein schriftliches
Protokoll bereitzuhalten, in das sich die Nutzenden eintragen.
\item Der Flipdot stellt sicher, dass der Förderverein unabhängigen Zugang
zur Leihsache hat.
\item Spezielle Vereinbarungen zum Zugang trifft der Flipdot in Absprache
mit dem Förderverein in einer Nutzungsordnung. Die Nutzungsordnung ist
Teil dieses Vertrages.
\end{enumerate}
\todo{genauere zugänge müssten noch geklärt werden, automatische tür oder schlüssel}
\todo{eventuell schlüssel an ansprechpartner}
\end{enumerate}
\legalparagraph{Pflichten des Leihgebers}
\label{para:obligations_lender}
\begin{enumerate}
\item Der Leihgeber hat dem Leihnehmer die Sache im ordnungsgemäßen und
nutzungsbereiten Zustand zu übergeben.
\item Der Förderverein verpflichtet sich, den Flipdot über wesentliche
Änderungen am Gerät, die durch den Förderverein vorgenommen oder veranlasst
werden, zu informieren.
\end{enumerate}
\legalparagraph{Gemeinsame Betriebspflichten}
\label{para:obligations_common}
\begin{enumerate}
\item\label{para:obligations_common:teaching}
\sentence%
Beide Vertragsparteien verpflichten sich dazu, das Gerät sachgemäß und
technisch korrekt nach Angabe des Herstellers zu verwenden.
\sentence\label{para:obligations_common:teaching:final}%
Beide Parteien tragen vor dem Betrieb Sorge, ihre Anwender in der sachgemäßen
Handhabung zu unterweisen.
\item Das Gerät darf nur unter Aufsicht von Personen betrieben werden, die eine
Unterweisung nach \autoref{para:obligations_common} Absatz
\ref{para:obligations_common:teaching} Satz
\ref{para:obligations_common:teaching:final} erhalten haben.
\item\label{para:obligations_common:protocol} Über jede Nutzung wird ein
Protokoll geführt. Das Protokoll muss die Zugehörigkeit des Anwenders zum
Förderverein oder Flipdot und die Nutzungsdauer nachweisen.
\end{enumerate}
\legalparagraph{Kosten, Wartung, Instandhaltung}
\label{para:maintenance}
\begin{enumerate}
\item Die Wartungs- und Instandhaltungskosten des Lasercutters werden von dem
Förderverein und Flipdot gemeinsam getragen.
\item Eine Teilung der Kosten erfolgt im Verhältnis der jeweiligen
Nutzungsdauer. Zur Berechnung der Anteile der Kosten wird die protokollierte
Nutzungszeit gemäß \autoref{para:obligations_common} Absatz
\ref{para:obligations_common:protocol} der vorangegangenen 6 Monate bzw. seit
der letzten Maßnahme bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der neuen Maßnahme
herangezogen.
\item Größere technische Maßnahmen werden im Einzelfall nach Bedarf und
Absprache durchgeführt.
\end{enumerate}
\legalparagraph{Vertragsdauer und Kündigung}
\label{para:duration_cancelation}
\begin{enumerate}
\item Die Leihdauer beträgt 10 Jahre.
\begin{enumerate}
\item Nach Ablauf der Leihzeit besteht die Möglichkeit zu einer
Vertragsverlängerung für weitere 10 Jahre. Bei einer Verlängerung der
Leihzeit ist eine schriftliche Einigung beider Parteien erforderlich.
Etwaige Schriftstücke zur Verlängerung der Leihzeit werden Teil dieses
Vertrages.
\item Bei einer Rückgabe nach Ende der Leihdauer hat der Flipdot dem
Förderverein die gesamte Leihsache in vollem Umfang wie unter
\autoref{para:contract} Absatz \ref{para:contract:content} beschrieben in
einem ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand zu übergeben. Fehlende oder
beschädigte Teile der Leihsache, insbesondere die der
\autoref{para:contract} Absatz \ref{para:contract:content} Ziffern
\ref{para:contract:content:cutter}, \ref{para:contract:content:pc} und
\ref{para:contract:content:glasses} hat der Leihnehmer vor der Rückgabe zu
reparieren oder zu ersetzen. Der Leihnehmer verantwortet den Rücktransport
der Leihsache in die Räumlichkeiten des Fördervereins.
\end{enumerate}
\item Der Vertrag kann vor Ablauf der Leihdauer auch von einer der Parteien mit
einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung
bei Ablauf der Leihdauer ist nicht notwendig.
\item Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.\todo{welche?}
\item Die kündigende Partei verantwortet den Transport zurück in die
Räumlichkeiten des Fördervereins.
\end{enumerate}
\legalparagraph{Störung, Schaden, Hauftungsausschluss}
\label{para:damage}
\begin{enumerate}
\item\label{para:damage:attribution} Störungen des Betriebes sind dem
Verursacher zuzurechnen, außer sie gründen auf einer Pflichtverletzung durch
grobe Fahrlässigkeit der anderen Partei.
\item Schäden an der Sache sind durch den Verursacher zu beseitigen. Trägt die
andere Partei eine Mitschuld an dem Schaden oder ist dieser gemäß
\autoref{para:damage} Absatz \ref{para:damage:attribution} der anderen Partei
zuzurechnen, hat dieser die Beseitigung des Schadens zu übernehmen.
\item Die Parteien einigen sich darüber, dass im Fall eines Personenschadens
\todo{Rückfallregelung} keine vertraglichen Ersatzansprüche gegeneinander
entstehen. Eventuelle Ansprüche von Geschädigten, auch aus dem Gesetz,
gegenüber den Vertragsparteien bleiben davon unberührt. Den Parteien steht es
frei, sich gegen solche Ansprüche zu versichern.
\end{enumerate}
\legalparagraph{Schlussbestimmungen}
\label{para:final}
\begin{enumerate}
\item Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
\item Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, nicht
durchsetzbar oder in anderer Weise nicht brauchbar sein oder werden, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen
Bestimmung nach Treu und Glauben am nächsten kommt.
\item Im Falle einer Rechtsnachfolge von Leihgeber oder Leihnehmers bleibt die
Leihgabe grundsätzlich bestehen, es sei denn, es wurde etwas anderes
vereinbart.
\item Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kassel.
\end{enumerate}
\vspace{3cm}
\noindent Kassel, den \hrulefill
\vspace{1.5cm}
\hrule
\vspace{0.25cm}
\noindent Vertreter Leihgeber\hfill Unterschift
\vspace{1.5cm}
\hrule
\vspace{0.25cm}
\noindent Vertreter Leihnehmer\hfill Unterschift
\end{document}